Geschichte von Scheyern Teil I |
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Zur Einführung
Name
Beide Zuständigkeitsbereiche "Pfarrei" und "Hofmark" Scheyern werden hier in einer einzigen Überschrift genannt, obwohl es sich dabei, rein rechtlich, um ganz verschiedene Verwaltungsorganisationen handelt.
Die Pfarrei betrifft die rein seelsorgerliche Betreuung, wofür der Pfarrer, bzw. in unserem Fall das Kloster Scheyern als diejenige Instanz zuständig ist, die den Pfarrer bestimmen kann. Die Pfarrei Scheyern war dem Kloster "voll inkorporiert", d.h. das Kloster hatte das Recht den Pfarrer zur oberhirtlichen Bestätigung und Einsetzung vorzuschlagen.
Zugleich aber war das Kloster für das Gebiet der Hofmark, das sich mit dem der Pfarrei weitgehend deckte, zuständig als "Gerichtsherr". Es hatte die Befugnis, den Richter einzusetzen.
Von einer "Hofmark" im eigentlichen Sinn können wir aber erst seit dem "Hofmarksprivileg" des Kaisers Ludwig des Bayern, vom 19. April 1315, sprechen. Vorher können wir diesen Raum besser als "Vogtei" bezeichnen.
Wie aus den späteren Schenkungen ersichtlich ist, hatten die Grafen von Scheyern in diesem Gebiet auch umfangreichen persönlichen Hausbesitz, so in Mitterscheyern, Triefing, Vieth, Wolfsberg und Schnatterbach, den sie nach und nach dem Kloster übereigneten. Im Laufe der Zeit gelang es dem Kloster, den größten Teil der Güter innerhalb dieses Gebietes - durch Schenkungen oder durch Tausch - sich anzueignen. Es wurde somit auch als Grundherr zuständig.
Die Gründung des Klosters Scheyern erfolgte aber erst um 1119. Lange zuvor waren hier jedoch die Grafen von Scheyern, die Schyren, ansässig und beherrschten das Gebiet als Vögte und Grundherren. Auch für die seelsorgerliche Betreuung dürfte das Gebiet eine Einheit gebildet haben.
1. Die Uranfänge der Pfarrei Scheyern
Wenn wir uns eine Karte der Pfarrei Scheyern mit den Orten der Umgebung betrachten ( Siehe Seite 14* 1), so fällt auf, dass ringsum in dichter Aufeinanderfolge sich eine große Anzahl von Orten mit Kirchen - Pfarr- oder Filialkirchen - befindet, während in dem verhältnismäßig großen Gebiet der Pfarrei Scheyern nur die Kirchen von Scheyern und Niederscheyern zu finden sind.
Teilweise mag dies verursacht sein durch die großen Waldungen um Wolfsberg und zwischen Ziegelnöbach und Durchschlacht. Aber dies allein erklärt nicht alles. Wenn wir die gleichen Maßstäbe anlegen wie in der Umgebung, dann müsste auch in Triefing, Mitterscheyern oder Fürholzen eine Kirche sich befinden. Dass dem nicht so ist, deutet darauf hin, dass das Gebiet der Pfarrei Scheyern schon sehr früh ein geschlossenes Gebiet darstellte, das wirtschaftlich und auch "seelsorgerlich einheitlich betreut wurde.
Ein. weiterer Hinweis, dass die Pfarrei Scheyern schon vor der Klostergründung bestanden hat, ist eine Überlieferung aus dem 13. Jahrhundert; die in einer Handschrift (Clm 17 403) enthalten ist. Danach hätte die Scheyerer Pfarrkirche St. Martin schon vor der Klostergründung. bestanden und wäre, zwischen 740 und 750, vom hl. Bonifatius eingeweiht worden. Darin lesen wir:
"Ecclesia S. Martini fundo monasterii superedificata, ab antiquo, sicut ad nos in scripto pervenit, et sicut ex relatione antecessorum nostrorum accepimus, ante urbem in monte conditam certum est fuisse, et jus pätronatus eiusdem ecclesiae comitem Ottonem de Glaneck, cui nupta fuit domina Haziga, filia regis Arragum, tenuisse. Nam primus Arnolfus imperator, primitus dux Noricorum, pater Arnolphi et Wernheri . ducum, hanc urbem, que volgato nomine Schyren dicebatur, habitabilem fecit, in qua filii eius et nepotes eorum pluribus annis dominati sunt, et ius patronatus ecclesiae, quae erat in honore B. De =Genetricis -a-. -Bonifacio, b. Mogunt. archiepiscopo dedicata tenuerunt. Nam montem eundem principes plures possederunt, qui ab eodem Schyrenses nuncupati sunt."
(Die Kirche des hl. Martin ist bereits vor der Gründung der Burg auf dem Berge auf dem Grundstück des Klosters erbaut worden. Dies wurde uns schon von alters her überliefert, sowohl durch schriftliche Berichte, als auch durch die mündlichen Erzählungen unserer. Vorfahren.
Das Patronatsrecht über diese Kirche hatte Graf Otto von Glaneck, dem die Frau Herrin Haziga vermählt war, die Tochter des Königs von Arragonien.
Denn Kaiser Arnolf der Erste, ehedem Herzog von Noricum, der Vater der Herzöge Arnolph und Wernher, hat diese Burg, die im Volksmund Schyren genannt wurde, wohnbar gemacht. Dort wohnten auch seine Söhne und Nachkommen mehrere Jahre lang, und hatten das Patronatsrecht über die Kirche, inne, die vom seligen Bonifatius, dem Erzbischof von Mainz, zu Ehren der Gottesmutter geweiht wurde. Denn jenen Berg besaßen mehrere Fürsten, die nach ihm die Schyren genannt wurden.)
Trotz mancher historischer Bedenken, die hier anzumelden sind, wie z.B., dass Kaiser Arnolf der Vater der Herzöge Arnolph und Wernher gewesen sei, oder die Abstammung der Gräfin Haziga von Arragonien, wird doch als geschichtlich sicher festzuhalten sein, dass bereits vor der Gründung des Klosters eine Pfarrkirche bestanden hat, die möglicherweise vom hl. Bonifatius eingeweiht worden ist ( siehe dazu auch Laurentius Hanser, Scheyern einst und jetzt, S. 21 ff).
über die Anfänge des Christentums in unserem Gebiet besteht weiterhin noch große Unsicherheit. Die "Statistische Beschreibung des Erzbistums München-Freising" von Mayer-Westermayer, III Seite 39, knüpft an den Namen "Zell" bei Scheyern die Vermutung an, dass hier bereits sehr früh das Christentum bestanden habe. Aber der Name "Zell" lässt sich besser aus der Tatsache erklären, dass es sich hier um zwei Höfe handelt, die dem Domkapitel Freising gehörten.
Bei Habertshausen gibt es ein "Holzkirchener Holz". Dies ist ein Hinweis, dass dort einmal eine Holzkirche gestanden hat. Es dürfte sich hier wohl um einen Vorläufer der noch bestehenden Kapelle in Habertshausen handeln.
Die erste unbedingt einwandfreie Bezeugung einer Pfarrkirche St. Martin in Scheyern haben wir aus dem Jahre 1144 (Clm 1052, 34). Dort lesen wir; dass Bischof Otto (1.) von Freising auf Bitten des Abtes Ulrich (III.) und auf Intervention des Pfalzgrafen Otto (IV.) von Wittelsbach die Pfarrei von der Klosterkirche an die benachbarte Kirche St. Martin verlegt:
"...Quocirca iuxta peticionem tuam, frater karissime, interventu advocati tui, viri inlustris Ottonis palatini comitis, monasterium tuum a strepitu populari sequestramus et plebem inde in vicinam sancti Martini ecclesiam eiusdem monasterii fundo superedificatam transferimus et transmutamus..."
(Gemäß Deiner Bitte, geliebtester Mitbruder, und auf Anregung Deines Vogtes, des Erlauchten Pfalzgrafen Otto, trennen wir das Kloster vom Lärm des Volkes und verlegen und übersiedeln das (Pfarr-) Volk in die benachbarte Kirche des hl. Martin, die auf dem Grund eben dieses Klosters erbaut ist)
Bereits im Jahre 1142 hatte Bischof Otto 1. von Freising dem Kloster den Zehent der Pfarrei zugebilligt und damit die Grundlage für die Inkorporation geschaffen. In der Urkunde von 1144 ist noch die Rede vom "plebanus sacerdos", vom Pfarrgeistlichen, der nicht unbedingt ein Mönch zu sein brauchte.
Es ist auffallend, dass in den beiden Urkunden von 1142 und 1144 der Vogt, Pfalzgraf Otto, mit besonderer Betonung hervorgehoben ist. Dies wird noch mehr verständlich, wenn wir annehmen, dass er vor der Gründung des Klosters Patronatsrechte ausgeübt hat, wie dies auch in der oben erwähnten Überlieferung vom 13. Jahrhundert ausdrücklich erwähnt wird.
Die Martinskirche wird um 1144 als bestehend und auf Klostergrund errichtet vorausgesetzt. Mit der Notiz "auf Klostergrund errichtet" sollen zunächst nur die Rechte des Klosters bekräftigt werden. Auffallend ist jedoch, dass sie einem Lieblingsheiligen der Benediktiner geweiht ist, während - nach der Überlieferung aus dem 13. Jahrhundert - der hl. Bonifatius die Kirche in Scheyern zu Ehren der Muttergottes geweiht hat. Aus dem unten genannten Verzeichnis der inkorporierten Kirchen wird jedoch deutlich, dass die Martinskirche erst nach 1119 erbaut wurde.
Unter Abt Konrad von Lupburg (1206-1225) wurde die Pfarrkirche aus Ziegelsteinen neu errichtet.
Kurz danach ( um 1220 ) wird die Pfarrkirche an erster Stelle unter den Inkorportierten Kirchen aufgeführt, unter Hinweis auf die Verleihung des Zehenten. im Jahre 1142. Der Weltpriester oder Ortsgeistliche blieb deshalb immer vom Kloster abhängig, auch wenn er - wie es in den ersten Zeiten üblich war - kein Ordensgeistlicher war. Erst 1632 wurde die Pfarrei dauernd mit Patres besetzt.
Im Güterverzeichnis vom Jahre 1216-1220 (Clm 17 401, 10) ist ein Verzeichnis der inkorporierten Kirchen eingefügt. Dort heißt es:
"Prima ecclesia parrochinata prope nos sita et in honore sancti Martini per nos edificata, cuius decimatio tam frumenti quam aliorum rerum, que decimari solent, in nostros cedit usus."
(Die erste Kirche, die als Pfarrkirche eingegliedert wurde, und die in der Nähe liegt, ist die zu Ehren des hl. Martin von uns erbaute Kirche. Deren Zehent an Getreide und anderen Gütern, die für gewöhnlich unter den Zehenten fallen, kommt uns zugute.)
Wer vor der Gründung des Klosters die Pfarrseelsorge ausübte, darüber gibt es keine Nachrichten. Da in der Urkunde von 1144 ganz selbstverständlich von einem "plebanus sacerdos", einem Pfarrgeistlichen, die Rede ist, dürfte dies ein Weltgeistlicher gewesen sein, der durch Vermittlung der Grafen von Scheyern, der "Vögte" eingesetzt wurde. Vielleicht wurde die Pfarrei auch von Ilmmünster aus betreut.
Auch nach der Errichtung des Klosters wurden vermutlich meist Weltgeistliche eingesetzt, was jedoch nicht ausschließt, dass gelegentlich Ordensleute die Pfarrei betreuten. So ist der erste Pfarrer, der mit Namen bekannt ist, ein gewisser Wilhelm, Prior unter Abt Heinrich (um 1230).
2. Scheyern unter der Herrschaft der Vögte
Die Gründung des Klosters Scheyern fiel in die Zeit des so genannten Investiturstreites II, in dem es um die Besetzung der kirchlichen ämter ging. Auf der einen Seite ging es dem Kaiser um den Schutz der Kirche, während auf der anderen Seite der Papst die Freiheit der Kirche im Auge hatte. Auf unterer Ebene wollten die Mönche eines Klosters die Freiheit der Abtwahl gesichert haben.
Die Gründungsurkunden von Scheyern stehen ganz im Zeichen dieses Investiturstreits. Verschiedene Vorkommnisse lassen sich dabei besser verstehen, wenn wir die Tatsache vor Augen haben, dass die Grafen von Scheyern an ihrem Stammsitz ein ausgedehntes Gebiet innehatten, wofür sie sich nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht sondern auch indirekt in der seelsorgerlichen Betreuung verantwortlich fühlten. Solange die Mönche noch fern in Fischbachau weilten, fühlten sie sich noch nicht beeinträchtigt. Anders wurde die Situation, als sie ihren Stammsitz Scheyern den Mönchen überließen.
So bestimmte Papst Paschalis Il. in der Bestätigungsbulle für Fischbauchau, vom 21. November 1103:
"Außerdem bestellen wir als Vogt dieses Klosters den Grafen Otto; einen Mann von hervorragender Tüchtigkeit, und nach ihm seinen ältesten Sohn, wenn er nur in der Rechtschaffenheit seines Vaters verharrt. Wenn dies aber nicht der Fall sein sollte, bleibt es Eurem Ermessen überlassen, nach Eurem Gefallen einen geeigneten Beschützer für Euer Kloster auszuwählen, der ohne Eintreibung von weltlichem Gewinn diese göttliche Dienstleistung genau und ehrerbietig ausübt..."
In der Bestätigungsbulle für Eisenhofen, vom 7. November 1104, fügte der Papst noch hinzu:
11 ...Im übrigen ist es weder diesen noch anderen erlaubt, die Vogtei des Ortes gleichsam als erblich für sich in Anspruch zu nehmen..."
Es kam jedoch nie so weit, dass ein Abt es gewagt hätte, einen lästigen Vogt abzusetzen.
Auch was die Erblichkeit der Vogtei betrifft, kamen die ursprünglichen Bestimmungen in Widerstreit mit der Praxis.
In der Urkunde vom 3. Januar 1107 bestätigte Kaiser Heinrich V. das Kloster in Eisenhofen und bestimmte datei ganz im Sinne des päpstlichen Standpunkts:
"Die genannten Grafen bitten, dass durch uns für die genannte "Zelle" ein Vogt aus ihren Reihen gewährt werde, nämlich jetzt den Grafen Otto, und nach ihm den älteren Sohn, wenn nur er, wie der Graf selber, zum Nutzen des Seelenheils darauf bedacht ist, das Kloster und alles, was dazugehört, zu verteidigen. - Im übrigen soll es weder diesem noch anderen erlaubt sein, die Vogtei als erblich zu beanspruchen..."
Die Situation änderte sich jedoch grundlegend, als den Mönchen um 1119 der Stammsitz Scheyern übereignet wurde. Hier wollten und konnten sie auf keinen Fall auf die Vogteirechte verzichten. Darum setzten sie es durch, dass der Kaiser Heinrich folgende Bestimmung in die Bestätigungsurkunde für Scheyern, vom 25. April 1125, aufnahm:
"...Die Vogtei dieses Kosters sollen nur der Herr Pfalzgraf Otto und sein Sohn, und die Nachkommen seiner Söhne - ohne jeglichen Widerspruch innehaben..."
So kam es, dass trotz der päpstlichen, anders lautenden, Bestimmungen, die Wittelsbacher zweihundert Jahre lang die Vogteirechte auf Kloster und Pfarrei Scheyern ausübten.
Dabei dürfen wir den Vögten durchaus einen ehrlichen Willen zubilligen, dass sie - wie es in der Urkunde vom 3. Januar 1107 so schön heißt - " zum Nutzen des Seelenheils darauf bedacht waren, das Kloster und alles, was dazugehört, zu verteidigen".
Trotzdem waren die Konflikte unvermeidlich. Von den 17 äbten von Bruno (1111-1127) bis Ulrich IV. Perchtinger (1297-1313) mussten allein 10 freiwillig oder durch die Vögte gezwungen frühzeitig ihr Amt niederlegen.
Erstaunlich dabei ist, dass das Kloster trotzdem gerade in dieser Zeit viele Schenkungen erhielt. Unter anderem gingen sehr viele Güter innerhalb der Pfarrei und späteren Hofmark gerade in den Jahren 1180, 1182, 1190 und 1220 in das Eigentum des Klosters über. Die aufallendste Schenkung geschah anlässlich der Beerdigung des Herzogs Konrad III. von Dachau, am 9. Oktober 1182, durch die Güter in Mitterscheyern, Triefing und Fernhag an das Kloster fielen.
Manche Besitzungen sind an das Kloster bereits zu einer Zeit gefallen, als es noch in Fischbachau oder auf dem Petersberg bei Eisenhofen sich befand. So übertrug um 1102/1104 Graf Berthold von Burgeck dem Kloster 4 "Huben" in Grainstetten und 2 Huben in Wolfsberg.
Obwohl der Vogt in dieser Zeit selbstverständlich eine gewisse Aufsicht führte und sich auch für das "Seelenheil" der Untergebenen mitverantwortlich fühlte, war doch die Betreuung der Pfarrei in erster Linie Aufgabe des Klosters, bzw. des von ihm bestellten oder vorgeschlagenen Pfarrseelsorgers.
Die Pfarrei war dem Kloster "voll Inkorporierte II. Dabei bedeutet die Inkorporation die Einverleibung einer Pfarrpfründe. Eine halbe Inkorporation verleiht nur die Verwaltung und Nutzung der Pfründe, nicht aber das Eigentum. Sie bedeutet auch das Recht, den Pfarrer vorzuschlagen. Die volle Inkoporation überträgt auch das Pfarramt, und macht, wenn es sich wie in Scheyern um die Einverleibung der Pfarrei in das Kloster handelt, dieses zum dauernden Pfarrer. Es hat als Eigentümer das Recht, den Pfarrer zur oberhirtlichen Bestätigung und Einsetzung vorzuschlagen.
Voll inkorporiert war auch die Kirche von Niederscheyern. ähnlich wie bei der Pfarrkirche St. Martin hatte Bischof Otto I. von Freising durch eine Urkunde vom Jahre 1142 dem Kloster Scheyern auch den Zehenten der Kirche von Niederscheyern vermacht und damit die Voraussetzung für die volle 'Inkorporation geschaffen. Das Dorfgericht hatten bis 1340 noch die Sandizeller inne. Am 29. Sept. 1340 wird dieses dem Konvent von Scheyern für 43 Pfund Pfennige verkauft.
Außer diesen Kirchen wurden dem Kloster noch eine Reihe anderer Kirchen wenigstens halb - inkorporiert, so in Bayrisch-Zell, Edelshausen, Holzkirchen (bei Rain/ Lech), Walkertshofen, Eching, Klenau, Lauterbach bei Altomünster, Rumeltshausen und Steinkirchen.
Gerade die vielen Schenkungen und Inkorporationen von Kirchen zeigen, dass wir es im 12. und 13. Jahrhundert - trotz der Konflikte mit den weltlichen Herrschaften mit einer Zeit kirchlicher und religiöser Blüte zu tun haben. Die Hirschauer Reformbewegung; durch die auch Scheyern gegründet wurde, erfasste über hundert Klöster im süddeutschen Raum.
Kennzeichnend ist auch das Entstehen neuer Orden, wie der Franziskaner (Franz von Assisi, 1181/1226) und Dominikaner (Dominikus,1170-1221).
Freilich folgte darauf- wieder eine innerkirchliche Krise, deren Vorboten sich auch in Scheyern bemerkbar machten. Unter Abt Friedrich von Heidenheim (1281-97) wurde - wie der Klosterchronist berichtet - "das Kloster in die größte Not geführt; es wurde fast völlig verödet." - Durch die Verleihung der Niederen Gerichtsbarkeit, am 19. April 1315, konnte es sich wieder erholen.
3. Scheyern erhält die Niedere Gerichtsbarkeit
Die Hofmark Scheyern
Das bervorstechendste Ereignis zu Beginn des 14. Jahrhunderts ist für Scheyern ohne Zweifel die Verleihung der Niederen Gerichtsbarkeit, am 19. April 1315, durch Kaiser Ludwig den Bayern.
In diesem "Hofmarksprivileg"" wird ausdrücklich festgelegt, dass das Kloster die volle Niedergerichtsbarkeit über alle seine Leute ausüben solle, das heißt in jenem zusammenhängenden geschlossenen Besitz, der annähernd sich mit dem Pfarrsprengel deckte.
Unter den landständischen Niedergerichtsbezirken des Gerichts Pfaffenhofen war der des Klosters Scheyern sowohl der Fläche als auch der Hofzahl nach einer der umfangreichsten. Er war auch vor anderen Hofmarken insofern ausgezeichnet, als er seit dem 16. Jahrhundert bis zur Säkularisation, im Jahre 1803, den anspruchsvollen Titel "Grafschaft" führte, was freilich nur ein reiner Ehrentitel blieb.
Das Kloster war daher innerhalb der Hofmark zum größten Teil in dreifacher Hinsicht zuständig:
1. Als Gerichtsherr für alle Untertanen der Hofmark.
2. Als Grundherr für alle Grundholden, deren Anwesen dem Kloster übereignet waren.
3. Als Pfarrherr für die Mitglieder der Pfarrei, die sich mit der Hofmark zum größten Teil deckte, teilweise aber darüber hinausging.
Innerhalb der Hofmark war das Kloster für die Untertanen. zuständig in allen Gerichtssachen und Strafsachen, die nicht in Zusammenhang standen mit "Totschlag, Notzucht, Diebstahl und todeswürdigen Verbrechen". Oberster Gerichtsherr war das Kloster, denn das Privileg war verliehen dem "Kloster, Abt und Konvent".
Aus diesem Grunde setzte der Abt, im Einvernehmen mit dem Landesfürsten, den Richter ein. Ihm zur Seite standen der Überreiter, der vor allem "über Land zu reiten" und die Abgaben einzusammeln hatte, und der Amtmann, der die Geschäfte eines Gerichtsdieners auszuüben hatte.
Die Aufgaben des Richters werden genau beschrieben im "Hofmarksrecht", das Abt Paulus Preu 1493 wortgetreu von Indersdorf übernommen hat. Darin heißt es unter anderem:
"Als erster Beamter der Abtei in weltlichen Angelegenheiten soll der Richter allenthalben die Rechte, Gewohnheiten und Freiheiten derselben bewahren.
Getreu seinem Amtseid soll er allen Schaden des Klosters entweder selber wenden, oder doch umgehend dem Abte berichten.
Die ganze Hofmark steht unter der Aufsicht und Überwachung des Richters. Er geht alle Tage durch sämtliche Werkstätten und ökonomiegebäude, überwacht die Dienstboten und Arbeiter, Feld und Wald, Weg und Steg, Hecken und Zäune, übt im Gasthaus die Fremdenpolizei aus; macht vornehmen Gästen seine Aufwartung und sorgt dafür, dass verdächtiges Volk baldigst verschwindet, und wenn nötig, hinter Schloss und Riegel gesetzt wird...."
Zunächst übten die äbte diese Gerichtsbarkeit in eigener Person aus und stellten zu ihrer Hilfe lediglich Gerichtsschreiber und Siegelbevollmächtigte ein, welche die Routinearbeiten verrichteten. Aber bald konnte man nicht umhin, das Amt durch Festangestellte Richter ausüben zu lassen. Auch hier zeigte es sich, dass es weniger auf die Art der Institution ankommt, als vielmehr auf die Personen, die sich mehr oder minder bewähren konnten.
Der Richter hatte ursprünglich kein eigenes Dienstgebäude. Er wohnte auf dem Anwesen, das er sich erstiftet hatte, und verrichtete dort auch seine Amtsgeschäfte. Um 1642 wurde ein eigenes Richterhaus errichtet. Nach der Säkularisation diente es zunächst als Pfarrhaus und dann als Schulschwesternheim. 1967 wurde es abgebrochen. An dessen Stelle stehen jetzt die Raiffeisenbank und das Altenheim.
Nach dem Richter war die zweitwichtigste Person der Überreiter. Auch seine Aufgaben werden in dem genannten "Hofmarksrecht" genau beschrieben:
"...Er soll allen Schaden und alle Gebrechen der Güter melden und zu rechter Zeit die Gilt einbringen. Er soll aber nichts von den 'armen Leuten' begehren, das ihm nicht gehört..."
Der Überreiter hatte kein eigenes Dienstgebäude. Meistens waren mit diesem Amt ansässige Bauern beauftragt. So taucht um 1679 als Überreiter ein Matthias Mainwolf auf, dessen Familie Besitzungen in Winden und Großenhag hatte.
Dem Richter zur Seite stand der Amtmann, dessen Stellung keineswegs dem späteren Bezirksamtmann entsprach. Er war nur Gerichtsdiener und hatte die Aufgabe eines Polizisten. Der Amtmann bewohnte bereits 1591 ein eigenes Haus. Dieses Haus steht heute noch, freilich etwas zerfallen. Es ist die einzige Erinnerung an die Zeit, in der das Kloster die Niedere Gerichtsbarkeit besaß. In den Kellern waren auch Eisenhaken angebracht, an denen die Sträflinge kürzere oder längere Zeit gefesselt wurden.
Zu den Befugnissen des Richters gehörte es auch, die so genannten "Briefprotokolle" auszustellen, d.h. "Verbriefungen"' jeglicher Art, die von etwa 1640 an bis 1803 fast lückenlos, in über 70 Bänden, im Staatsarchiv in München erhalten sind. Freilich besorgten die Schreibarbeiten im Allgemeinen die Gerichtsschreiber.
Folgende Richter sind uns namentlich bekannt: (die Jahreszahlen geben nur die ungefähre Zeit des Wirkens an!)
1321 | Stephan Nagel, ( vermutlich Johann Kastner, Pfaffenhofen) | 1617 | Balthasar Zächerl; nur in Fischbachau und Berbling) |
1360 | Johann Kastner, Pfaffenhofen 1360 Ulrich Snaderpeck,GerichtsSchreiber; 1392 Hanns Muennenpeck, Siegelbittzeuge; 1400 Hermann Leheman, Schreiber; |
1631/38 | Michael Holzinger; |
1401 | Wernher Muennenpeck; | 1639/42 | Anton Jungkholzer; |
1435 | Marquart Wieland; | 1645/50 | Michael Pachmayr; |
1442/52 | Andre Ostermair; | 1652 | Sebastian Grabmann; |
1457 | Tyebold Gurr; | 1667/81 | Franz Hamerthaler; |
1468 | Heinrich Gräß ( Kess); | 1696 | Heinrich Sibenhärl; |
1526 | Michael Rinckheimer; | 1699 | Johann Straßmayr; |
1539 | Cristoff Meurl; | 1705 | Josef Reindl; |
1549 | Linhardt Krapf; | 1715 | Johann B. Mändl; |
1560/90 | Hanns Marthan; | 1718/31 | Josef Reindl; |
1594/1611 | Cristoff Niderfreinberger; | 1736 | Jacob Ruckhaber; |
1616 | Sebastian Appl; | 1761/80 | Martin Hueber; |
1783/1803 | Leonhard Werffer. |
Name | Anzahl der Anwesen um 1500 | Anzahl der Anwesen um 1979 |
Biberg (Pfarrei Gerolsbach) | 1 Hf (KL S) 1 Hb (Freising) |
2 |
Blaumosen | 1 Hf (Kl S) | 1 |
Daselmühle | 1 Hf (Kl S) | 1 |
Durchschlacht (KI S) | 1 Hf 2 Hb | 4 |
Ed (öd) | 1 Hb (Kl S) | 1 |
Edenhub | 1 G (St M) | 1 |
Edersberg | 1 Hf (Kl S) 1 G (Ilm) |
4 |
Eichberg | erst seit 1830 | 3 |
Fernhag (Kl S) | 1 Hf 9 L 4 Hfs |
90 |
Froschbach (Kl S) | 1 Hf | 1 |
Fürholzern | 1 Hf 1 Hb (Kl S) 1 G (halb Kl S, halb St M) |
23 |
Garten (Kl S) | 1 Hb 1 L (ab 1800 zu Scheyern) | |
Gneisdorf (Kl S) | 2 Hf 1 L 1 G |
10 |
Grainstetten | 2 Hb (Kl S) 1 Hb (Törring, ab 1680 Kl S) 1 G " " ) 2 G ( St M) |
8 |
Grubhof (Kl S) | 1 Hf | 2 |
Grubhof (Kl S) | 1 Hf | 2 |
Gumelsberg (K1 S) | 1 Hf | 2 |
Gumöbach 1700: zur Pfarrei Scheyern; Hofmark Reichertshofen Grundherr: Hofkammer Neuburg | 2 Hf 1 Hb 1 L 2 Hfs | 10 |
Habertshausen | 1 Hb ( Kl S) 1 Hb (bis 1633 Lindauer, dann Kl S) 3 L (Kl S) 1 G (S tM) |
13 |
Holzried ( KI S) | 4 L | 6 |
Höfelmair Pfarrei und Grundherr Kl Scheyern; Hofmark: Landgericht Pfaffenhofen |
1 Hf | |
Menzenpriel (KI S) | 2 Hf | 2 |
Mitterscheyern | 6 Hf 3 Hb 4 L (KI S) 1 G (Ilm); 1 G (Kl Weltenburg) |
145 |
Niederscheyern | 3 Hf, 1 Hb, 5 L, 4 Hfs (KI S) 3 G ( N ) |
250 |
Oberdummeltshausen ( KI S) | 1 Hf, 1 Hb | 2 |
Oberschnatterbach (KI S) | 1 Hf, 2 Hb | 5 |
Pernzhof Pfarrei Scheyern; Hofmark und Grundherr Göbelsbach |
1 Hf | 3 |
Plöcking (KI S) | 9 L | 8 |
Posthof Pfarrei und Grundherr KI Scheyern; Hofmark: Landgericht Pfaffenhofen |
1 H f | 3 |
Rauhof (KI S) | 1 | 1 |
Schabenberg (KI S) | 1 Hf | 10 |
Scheyern/Großenhag (KI S) | 2 Hb, 25 L, 37 Hfs | 450 |
Radlhöfe Pfarrei Scheyern; Grundherr: Liebfrauenstift Ilmmünster Hofmark : Landgericht Pfaffenhofen |
3 Hf | 4 |
Sulzbach Pfarrei Scheyern; Hofmark: Landgericht Pfaffenhofen Grundherr: 1 Kloster Scheyern; 1 Kastenamt Pfaffenhofen |
2 H f | 11 |
Triefing (K1 S) | 2 Hf, 2 Hb, 2 L, 1 Hfs | 14 |
Unter-Dummeltshausen Pfarrei Scheyern; Hofmark u. Grundherr: Ilmmünster |
1 Hf | 2 |
Unterschnatterbach (KL S) | 7 L | 6 |
Vieth | 2 Hf, 2 Hb, 6 L 4 G ( St M) |
23 |
Voglried (K1 S) | 1 Hf | 1 |
Walkersbuch (KL S); Satzlhof | 2 Hb (= 1 Hf), 1911 abgerissen | |
Washof (K1 S) | 1 Hf | 1 |
Webling Pfarrei Scheyern Hofmark Ilmmünster; Grundherr: 1 Hf, 1 Hb zu Ilmmünster; 1 L zu St M |
1 Hf, 1 Hb, 1 L | 5 |
Wernthal (KI S) | 1 Hf | 3 |
Winden (KI S) | 2 Hf 1 Hb 2L | 6 |
Wolfsberg; Pfarrei Scheyern Hofmark Scheyern, |
1 Hf 1 Hb, (KI S) 1 G (Ilm), 1 G (Göbelsbach) |
17 |
Zell (KI S) | 2 Hf | 3 |
Ziegelnöbach | 4 L ( K1 S) 1 G ( Ilm) |
8 |
Um 1500: | 51 Höfe 30 Huben 82 Lehen 47 Hofstätten 19 Gütl ( meist Lehen oder Hofstätten) 229 Anwesen ; |
bis um 1800 kamen hinzu: Summe |
63 Anwesen ( Hofstätten und Lehen); 15 Hüthäuser 307 Anwesen |
Fernhag Mitterscheyern Niederscheyern Scheyern/Großenhag Fürholzen Schabenberg Sulzbach Wolfsberg |
von von von von von von von von von |
17 19 17 118 3 1 2 4 181 |
auf etwa auf etwa auf etwa auf etwa auf etwa auf etwa auf etwa auf etwa auf etwa |
90 145 250 440 23 10 11 17 986; Zunahme von 805 Anwesen |
Kloster Scheyern St. Martin Niederscheyern Ilmmünster andere Grundh. |
269 10 3 10 15 307 |
Um 1230 | P. Wilhelm, Pfarrer und Prior unter Abt Heinrich, |
1433 und 1440 | P. Johannes Northofer, Pfarrer bei St. Martin; |
1469, 17. Juli | Johannes Hewß, den man nennt Eysselen, Priester Augsburger Bistums, Verwesers der Pfarrei Scheyern (HStAM, GU Schrobenhausen 765) |
1473 | P. Johannes, Pfarrer; |
1487 | Leonhard, Weltpriester; |
1494 | Leonhard Prew , Weltpriester; |
vor 1498 | Peter Alber aus Blumental, Weltpriester; trat 1498 in das Birgittenkloster Altomünster ein und wurde schon im nächsten Jahr zum Prior gewählt (bis 1503). |
1498 | Johann Eckhard, Weltpriester; |
um 1500 | Ulrich Scheurer von Manching, Weltpriester |
1513, 29. | Juni Herr Oswaldt Saltzhuber, Kaplan und Pfarrverweser von Oberscheyern; und Herr Franz Vinckneyssl, Kaplan und Pfarrverweser zu Ober- und Niderscheyern (HStAM, GU Rain 552). |
1524 | Johannes Dorfer, Weltpriester 1525, 29. Jan. Hanns Darffer, Verwesers der Pfarrei Scheyern (HStAM,. GU Kranzberg 477) |
1533, 7. | Juni (Zeugen) Eustachius Paßler, Vikar der St. Martinspfarrei zu Scheyren (HStAM, GU Dachau 1726). 1537 Eustach Pasler, Weltpriester; |
1550 und 1576 | P. Simon Mayr aus Ingolstadt, + 26. 3. 1576, 5 Jahre Prior; |
1554, 25. | Mai Geistl. Herr Wolfgang, "Pfarrer zu Scheyrn gewesen" (HStAM, KL Altomünster 36 1/2, Totenbuch von Altomünster, f. 30) |
1558 | Johannes Feurer, Weltpriester; |
nach 1569 | P. Jakob Piscator, 30 Jahre lang Pfarrer, + 1617; |
nach 1598 | P. Johannes Jäger von Sandizell, lange Pfarrer in Scheyern und Niederscheyern, + 10. 10. 1637; |
um 1602-1610 | Johannes Adler, Weltpriester; |
nach 1610 | P. Georg Griessmair, aus Ilmmünster, + 14. 7. 1624; |
1612 | Matthias Freser, Weltpriester (?); |
1616 | Andreas Sedlmair, Weltpriester, Anstellungsbrief vom 17.12.1616; |
1632 | P. ämilian Ferrer, aus Aichach, von den Schweden 1633 gefangen und gegen ein Lösegeld von 100 Dukaten freigegeben, floh nach Fischbachau; 1634-38 Pfarrer in Vohburg, später, 1644/46 wieder Pfarrer in Scheyern. |
1638-1641 | P. Simon Fürbass aus Durchschlacht, + 15. 10. 1641. |
Übernommen aus:
Haus- und Familiengeschichte der Pfarrei und
Hofmark Scheyern Band II Scheyern - Ost